Einbauweisen nach Ersatzbaustoffverordnung

Gemäß den Richtlinien und Vorschriften ist der Einsatz unseres Materials in den entsprechend grün markierten Zellen gemäß Tab. A 3.1: Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1) möglich
Tabelle zur Einbauweise mit Zulässigkeit für verschiedene Grundbaustoffe und Wasserschutzbereiche.
Link zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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